Schiedspersonen für Halver

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Crepon, Uwe Heinz HerbertMühlenstraße 20
58553 Halver
Mobil: 0170 5831805
Halver I
1.Vertretung:
Kessler, Uwe
Fasanenweg 7
58553 Halver
Tel.-Nr.: 02351 12445
Kessler, UweFasanenweg 7
58553 Halver
Tel.-Nr.: 02351 12445
Halver II
1.Vertretung:
Crepon, Uwe Heinz Herbert
Mühlenstraße 20
58553 Halver
Mobil: 0170 5831805
Weitere anerkannte Gütestellen für Halver
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Halver
Thomasstraße 18, 58553 Halver
Tel.-Nr.: 02353 73-0 , Telefax: 02353 73-116
E-Mail: post@halver.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung