Schiedspersonen für Halver
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Crepon, Uwe Heinz Herbert | Mühlenstraße 20 58553 Halver Mobil: 0170 5831805 | Halver I |
| 1.Vertretung: Kessler, Uwe | Fasanenweg 7 58553 Halver Tel.-Nr.: 02351 12445 | |
| Kessler, Uwe | Fasanenweg 7 58553 Halver Tel.-Nr.: 02351 12445 | Halver II |
| 1.Vertretung: Crepon, Uwe Heinz Herbert | Mühlenstraße 20 58553 Halver Mobil: 0170 5831805 |
Stadt Halver
Thomasstraße 18, 58553 Halver
Tel.-Nr.: 02353 73-0 , Telefax: 02353 73-116
E-Mail: post@halver.de
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