Aktuell häufen sich erneut Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister oder auch im Vereinsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Industrie & Handelsregister“, „Zentrale Zahlstelle Hamburg“ und „Zentrale Zahlstelle München“ oder zuletzt "329/59061 Hamm, aus. 

Weiterhin sind die Schriftsätze oft mit dem Bundesadler versehen oder Rechnungen der Zentralen Zahlstelle Hamburg oder der Zentralen Zahlstelle München mit dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen.

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.

Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist.

Bitte überprüfen Sie die Rechnung vor einer Zahlung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.

Es empfiehlt sich zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie ebenfalls bei Anforderung eines Handelsregisterauszuges:

Der Abruf von Daten aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder ist kostenfrei.